Brandschutzplan ist als ein Überbegriff von Feuerwehrplan sowie Fluchtwegplan zu werten und hat seinen Ursprung in der Richtlinie des Verbandes der Schadenversicherer- (VdS)- Nr: 2030. In ihm werden detaillierte Informationen für die Einsatzkräfte eingetragen, wie z. B. die Gefährdungspotenziale, Bedieneinrichtungen, der Anlagentechnik, etc.. Hinzu kommen Informationen über den Verlauf der Rettungswege sowie ortsfest installierte Lösch- und Meldeeinrichtungen.